Heute erreichte uns die Vorgabe des MSB, dass bis zu den Herbstferien alle Schulfahrten ins Ausland abgesagt werden müssen und alle Fahrten im Inland abgesagt werden können. Bei den Inlandsfahrten muss der Schulleiter mit „besonders strengem Maßstab“ prüfen, ob die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Da ich das nicht seriös überblicken bzw. sicherstellen kann, werden die Stufenfahrten (aktuelle Q1) und der Austausch mit Polen abgesagt.

Über die genaue Regelungen bzgl. der Stornierung bzw. der Kostenübernahme der Stornierungskosten durch das Land NRW informieren wir Sie später. Hier gibt es noch Klärungsbedarf. Es muss noch geprüft werden, ob tatsächlich die Stornokosten nur für Auslandsfahrten vom Land erstattet werden. Ich halte eine Unterscheidung hier für kaum begründbar. Besonders für die Fahrten der Q1, die zu ca. 2/3 ins Ausland gehen und nach unserer Auffassung gleichbehandelt werden müssen.

Es gibt für die Erstattung der Stornokosten ein zentrales Antragsverfahren. Die Schule beantragt beim Land die Übernahme der Stornokosten und bekommt dann – sicherlich eher in oder nach den Sommerferien – die Stornokosten vom Land überwiesen. Danach können wir das Geld anteilig auszahlen.


Die bereits geleisteten Anzahlungen werden abzüglich des Stornoanteils (ca. 10% - 20%) in den nächsten Tagen rückerstattet, wenn die Anzahlung an die Schule gegangen ist.