Beim Auftreten einer Infektion mit dem Corona-Virus werden die infizierten Personen und die Kontaktpersonen ersten Grades vom Gesundheitsamt zur häuslichen Quarantäne verpflichtet. Zur Kontaktperson ersten Grades wird man, wenn man mehr als 15 Minuten ungeschützten Kontakt zu einer infizierten Person hatte.

In den wenigsten Familien wird es aber möglich sein, dass Kontaktpersonen ersten Grades vom Rest der Familie konsequent isoliert werden können. Aus diesem Grund bitte wir darum, dass auch Geschwisterkinder – obwohl diese nach formalen Kriterien Kontaktperson zweiten Grades sind – nicht zur Schule kommen und sich in freiwillige häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der angeordneten Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Die freiwillige Quarantäne sollte den gleichen Zeitraum umfassen.

Informieren Sie bitte das Sekretariat genau wie bei einer Krankmeldung und geben an, dass sich ihr Kind coronabedingt in häuslicher Quarantäne befindet, damit wir ein Angebot des Distanzlernens organisieren können.