Da wir zunehmend Schüler:innen in Quarantäne schicken müssen bzw. sich Quarantänen im häuslichen Umfeld ergeben, möchten wir hier die aktuellen Regelungen des Gesundheitsamtes  zusammenzufassen.

Alle Informationen finden sich auch auf der Seite des Oberbergischen Kreises: Oberbergischer Kreis: FAQ - Fragen & Antworten (obk.de)

  • Bei einem positiven Schnelltest gehen die betroffene Person und die Haushaltsangehörigen bis zum Ergebnis des PCR-Tests in Quarantäne
    --> Wir schicken deshalb die betroffenen Schüler:innen und die Geschwister bei einem pos. Schnelltest nach Hause.
  • Ist der PCR-Test positiv, dann gilt eine Quarantäne für die betroffene Person und alle Haushaltsangehörigen. Ausgenommen sind nur gesunde Kontaktpersonen, die frisch geimpft oder genesen sind. Der vollständige Impfschutz bzw. die nachgewiesene Infektion darf maximal drei Monate zurückliegen. (Wir unterstützen es aber, wenn auch geimpfte Haushaltsangehörige 5 Tage daheim bleiben.)
  • Kontaktpersonen in der Klasse gehen zunächst nicht in Quarantäne, wenn sie keine Symptome haben und die Hygieneregeln eingehalten worden sind. Hier sind wir darauf angewiesen, dass die Kinder und Jugendlichen selbst Situationen benennen, in denen Sie ohne Maske und ohne Abstand längeren Kontakt hatten.
    In der Regel erfolgt also keine Kontaktverfolgung von Seiten der Schule und wir gehen davon aus, dass die Kontaktpersonen durch Masken und Abstand geschützt sind.
  • Gibt es in einer Klasse mehr als 4 bestätigte Fälle, dann geht die ganze Klasse in Quarantäne und die nicht positiv getesteten Schüler:innen der Klasse ohne Symptome können sich nach 5 Tagen freitesten lassen.
  • Personen, die als Haushaltsangehörige ohne Symptome in Quarantäne sind, können sich nach 7 Tagen aus der 10-tägigen Quarantäne freitesten. Dazu reicht ein Schnelltest bei einem Testzentrum. Liegen keine Symptome vor, dann kann nach 10 Tagen die Quarantäne beendet werden, ohne einen Test vorzulegen und dem Gesundheitsamt zu melden.
  • Positiv getestete Personen ohne Symptome können sich nach 7 Tagen aus der 10-tägigen Quarantäne freitesten. Dazu reicht ein Schnelltest bei einem Testzentrum. Auch nach 10 Tagen endet die Quarantäne nur nach einem negativen Testergebnis.
  • Freitestungen aus der Quarantäne müssen dem Gesundheitsamt per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitgeteilt werden.
  • In der Regel werden Personen in Quarantäne vom Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert und per Mail über notwendige Maßnahmen unterrichtet.