Die Schulen in NRW müssen ein sogenanntes "Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch" haben. Das Schutzkonzept des ATG wurde auf der Schulkonferenz im Oktober 2025 verabschiedet und findet sich hier.

Unser Schutzkonzept beinhaltet auch einen verbindlichen Verhaltenskodex für die Schülerinnen und Schüler und einen Verhaltenskodex für die Lehrkräfte und alle weiteren in der Schule beschäftigten Personen